Gute Nachrichten aus NRW!

Hier werden Themen zu Luftbildern besprochen
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Christian
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Gute Nachrichten aus NRW!

Beitragvon Christian » Fr 26. Mai 2017, 17:17

Hallo!

Seit Jahresbeginn 2017 gibt es für das gesamte Land NRW Open Data-Luftbilder mit einer Auflösung von 20cm (DOP20). Zuvor waren schon Luftbilder mit einer Auflösung von 40cm (DOP40) verfügbar. Offenbar hat sich die Landesregierung zu diesem Schritt entschlossen, weil Wirtschaftsexperten der Meinung sind, dass durch die kostenlose Verfügbarkeit der Luftbilder neue und innovative Ideen enstehen, die dann wiederum der Wirtschaft zugute kommen.

Ich finde dies einfach Klasse :D

Die Lizenz der zur Verfügungung gestellten Geo-Luftbilddaten unterliegt den Richtlinien der Datenlizenz 2.0. Demnach müssen der Urheber und das Jahr der Änderung angegeben werden. Diese Art der Nutzungsbedingungen sollte mittlerweile weitläufig bekannt sein: Namensnennung ist allerdings immer Pflicht :)

Bild
Bild: Eingebundener WMS-Dienst in ArcMap. Zu sehen ist das Dortmunder Stadtgebiet als Open Data-Luftbild

Text der NRW-Regierung:

Gebühr und Lizenz für digitale Geobasisdaten:

Ab 01.01.2017 werden die digitalen Geobasisdaten nach den Open Data Prinzipien kostenfrei bereitgestellt; sie unterliegen den Nutzungsbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ (s. unter „Besuchen Sie auch“).

Quelle: bezreg-koeln.nrw.de
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Christian
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Re: Gute Nachrichten aus NRW!

Beitragvon Christian » Fr 26. Mai 2017, 17:25

Zusätzlich zu den Luftbildern gibt es auch 1m Höhendaten und komplette 3-D Stadtmodell im CityGML Standard. Die Daten stammen direkt aus dem Liegenschaftkataster, sie sind eigentlich unbezahlbar :D

Mit den Daten aus dem Liegenschaftkataster kann man direkt und ohne große Umschweife ganze 3-D Stadtmodelle herstellen, sie liegen in LOD1 und LOD2 vor. LOD1 = grobes klötzchen, LOD2 = Gebäude mit Details, siehe Bild 3 und Bild 4:

Bild
Bild
Bild 3: Verschiedene LOD-Darstellungsebenen, Bild 4: Eine Siedlung im CityGML-Standard


Entstanden sind die Daten mittels Laserscanning. Im Moment bin ich noch am rausfinden wie man die Daten optimal und sinnvoll in die Simulation einbauen kann.

Zur bequemen Aufbereitung der Daten wird QuantumGis empfohlen. Dort kann man auch WMS-Dienste einbinden - perfekt um an die DOP20-Open Data-Luftbilder zu gelangen. Also vergiss den SbuilderX und Google :D
Lieben Gruß
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Re: Gute Nachrichten aus NRW!

Beitragvon FlyAgi » Sa 27. Mai 2017, 11:11

Wie genau muss denn da so eine Linzenangabe aussehen? Auf der Website und dem Link zur Lizenz steht auch etwas von "Verweis auf den Datensatz"...

Und, bei denen ist von neuen Dop10-Bildern die Rede, die wohl kommen werden, wenn ich es richtig verstanden habe im Juni 2017. Allerdings wieder mit dem Belaubungsproblem... :-(

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Re: Gute Nachrichten aus NRW!

Beitragvon Christian » So 28. Mai 2017, 00:32

FlyAgi hat geschrieben:Wie genau muss denn da so eine Linzenangabe aussehen? Auf der Website und dem Link zur Lizenz steht auch etwas von "Verweis auf den Datensatz"...

Und, bei denen ist von neuen Dop10-Bildern die Rede, die wohl kommen werden, wenn ich es richtig verstanden habe im Juni 2017. Allerdings wieder mit dem Belaubungsproblem... :-(


Das hängt davon ab aus welchem Bundesland, von welcher Behörde die Orthophotos stammen. Dem "Belaubungsproblem" kannst du wohl nur dadurch entgehen, in dem du Luftbilder kaufst / lizensierst, die von einem Anbieter gemacht wurden, der die Aufnahmen im nicht-belaubten Zustand gemacht hat.
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Re: Gute Nachrichten aus NRW!

Beitragvon FlyAgi » So 28. Mai 2017, 13:29

Ja... also bei den genannten Luftbildern aus NRW steht das Bundesland ja fest. Also, der angegebene Datensatz bezieht sich dann auf das Bundesland? Oder ist das doch eher der Datensatz, wie er im WMS genannt ist, also "NRW DOP 20" oder so?

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Re: Gute Nachrichten aus NRW!

Beitragvon Christian » So 28. Mai 2017, 21:01

Nö ...

die Namensnennung hängt zumeist vom Bundesland ab, weil ja jeweils deren Vermessungsämter die Daten bereitstellen. Das müssen aber nicht unbedingt ganze Bundesländer sein, es können auch einzelne Städte sein. Da geht es um eine Namensnennung nach der Creative Commons Namensnennung (CC-BY)

Am besten informiert man sich auf deren Internetseiten, weil sich am Namen auch von Zeit zu Zeit etwas ändert. Hier im Forum hatte ich schon ein paar Beispiele aufgeführt, wie eine Namensnennung aussehen kann: Kostenlose und freie WMS-Dienste

Bei NRW hat sich die Namensnennung geändert und sieht jetzt so aus:

Luftbilder: © Land NRW 2017

Kann sehr gut sein, dass sich bei den anderen Namen auch etwas geändert hat. Da ist man immer auf der sicheren Seite, wenn man das selbst nochmal in Erfahrung bringt.
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Re: Gute Nachrichten aus NRW!

Beitragvon FlyAgi » So 28. Mai 2017, 22:26

Christian hat geschrieben:Nö ...

die Namensnennung hängt zumeist vom Bundesland ab, weil ja jeweils deren Vermessungsämter die Daten bereitstellen. Das müssen aber nicht unbedingt ganze Bundesländer sein, es können auch einzelne Städte sein. Da geht es um eine Namensnennung nach der Creative Commons Namensnennung (CC-BY)


Ja... aber es geht doch hier um die daten für NRW, aus dem WMS der Bezirksregierung Köln... ich kann mir nicht vorstellen, dass ich bei Verwendung von deren Luftbildern irgendwelche Städte nennen muss... es geht ja um die Bezeichnung des Datensatzes. Der Urheber selbst ist ja klar benannt und die Lizenz ebenfalls, nur wird bei der Lizenz eben auch gesagt, es müsse auf den datensatz verwiesen werden, falls diese Information vorliegt.

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Re: Gute Nachrichten aus NRW!

Beitragvon Christian » Mo 29. Mai 2017, 11:00

Es geht bei einer Namensnennung nicht darum was man sich vorstellen kann. Wenn du Orthophotos aus dem Open Data Bestand nimmst, dann musst du den Hinweis anbringen. Das ist Teil der Lizenzvereinbarung die du eingehst, sobald du diese Orthophotos verbreitest.

Es gibt auch kein einheitliches Namensmodell, an dem sich alle Landesämter halten müssen. Jedes Bundesland oder jede Stadt, die Open Data veröffentlicht, kann selbst bestimmen wie die Namensnennung auszusehen hat. Im Beispiel der NRW-Orthophotos ist die Namensnennung so:

Luftbilder: © Land NRW 2017

Im Beispiel von Frankfurt Main sieht das so aus:

Luftbilder: © Portal Offene Daten Stadt Frankfurt am Main 2017

Im Beispiel von Berlin sieht die Namensnennung so aus:

Luftbilder: © Geoportal Berlin 2017

Bring doch mal in Erfahrung, wie die Namensnennung in Hamburg auszusehen hat, dann könnte man die Liste vervollständigen ;-)


Also nochmal: Die Namensnennung ist so vorzunehmen wie sie von der entsprechenden Behörde verlangt wird. Wie du am Bespiel Frankfurt erkennen kannst, ist der Text verhältnismäßig lang und im Fall von NRW eher kurz. Es gibt hier kein einheitliches Namensmodell. Jedes Amt kann selbst bestimmen wie das auszusehen hat. Sich daran zu halten ist man verpflichtet. Mehr nicht :-)

Und wie gesagt, auch die Namensnennung, also der Name an sich, kann sich im Laufe der Zeit ändern. Man ist daher immer gut beraten sich selbst nochmal zu informieren wie die aktuelle Namensnennung aussieht. Auch ein Anruf bei der jeweiligen Behörde kann hier für sehr viel Klarheit sorgen. Normalerweise wird es aber ausreichen die Nutzungshinweise durchzulesen und die nötigen Informationen da heraus zu lesen.
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Re: Gute Nachrichten aus NRW!

Beitragvon FlyAgi » Mo 29. Mai 2017, 16:58

Also... ich habe ja nun mehrmals darauf hingewiesen, dass es hier um die Daten zum Luftbild NRW aus dem OpenData-Bestand der Bezirksregierung Köln geht. Der Thread ist ja auch darauf bezogen, das sollte nun langsam klar sein. Wenn ich also ein Luftbild aus dem NRW DOP20 veröffentliche muss ich sicher keine andere Stelle angeben als eben die des Urhebers, in diesem Fall also das Geoportal des Landes NRW in der von denen gewünschten Form und eben keine Hinweise zu irgendwelchen Städten und Gemeinden oder sonstwas, von denen ich ja nichts verwende.

Darum geht es aber gar nicht. Die Namensnennungslizenz erfordert laut Lizenztext neben der Angabe des Urhebers auch die Angabe der Lizenz selbst und des verwendeten Datensatzes, soweit diese Informationen verfügbar sind. Meine Frage bezieht sich nun schon seit mindestens zwei Posts auf den Datensatz. Ist letztlich auch kein Problem, im Zweifel frage ich den Urheber, wie er das gerne hätte, wenn ich denn etwas veröffentlichen wollte.

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Re: Gute Nachrichten aus NRW!

Beitragvon Christian » Mo 29. Mai 2017, 18:17

Ja eben. Der Datensatz sind die Lufbilder, der Urheber ist das Land NRW und das Jahr der Bearbeitung ist 2017 :-)

Daraus ergibt sich folgender Quellenhinweis:

Luftbilder: © Land NRW 2017
Orthophotos: © Land NRW 2017

Im Fachjargon werden unsere Senkrecht-Luftbilder als Digitale Orthophotos (DOP) bezeichnet, zusammen mit der Auflöung ergibt das Kürzel "DOP20": Digitale Orthophotos mit der Auflösung 20-cm. Daher kann man entweder Luftbilder oder Orthophotos im Quellenhinweis zum Datensatz verwenden.

Mal angenommen du würdest den Datensatz Digitales Geländemodell 1m verwenden. Dann wäre dein Quellenhinweis folgender:

Höhendaten: © Land NRW 2017
Geländemodell: © Land NRW 2017
Lieben Gruß
Christian


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